FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

(FAQ - Frequently Asked Questions)

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen gibt es bestimmte Fragen, die immer wieder gestellt werden und die wir hier gerne beantworten:

- "Muß man eine Prüfung ablegen?"

Wenn Ihnen eine Zertifizierung aus bestimmten Gründen wichtig ist und/oder Sie Qigong auch unterrichten wollen, dann ja.
Manche unserer Teilnehmer aber nutzen die Qigong-Ausbildung primär dazu, Qigong in erster Linie für sich zu erlernen und zu vertiefen, wozu eine solche Ausbildung ein idealer Weg sein kann, den wir gerne fördern.

- "Was ist, wenn man/frau an einem Ausbildungstermin nicht kann?"

Natürlich sind die entsprechenden Wochenend-Termine bindend. Dennoch aber kann es vorkommen, dass man wegen Krankheit oder dringender Ereignisse verhindert ist. So ist das Leben.
Der verpasste Unterrichtsinhalt kann jedoch bei Peergruppentreffen zwischendurch nachgeholt werden und zumeist wird der Stoff des letzten Wochenendes beim nächsten zu Beginn wiederholt. Wer vorab schon weiß, dass er/sie im kommenden Jahr feste Termine hat, zu denen man verhindert ist, kann diese Termine einreichen, so dass sie u.U. sogar bei der Seminarplanung für das nächste halbe Jahr berücksichtigt werden können.

- "Wird die Ausbildung von Krankenkassen anerkannt?"

Ja. Einige unserer Absolventen unterrichten als Qigong-Übungsleiter/in und rechnen mit den Krankenkassen ab, bzw. bekommen Kursteilnehmer/innen entsprechende Zuschüsse. Unsere Qigong-Ausbildung erfüllt die von den Krankenkassen geforderten Inhalte, bzw. geht darüber hinaus.

Beachten Sie bitte jedoch:

Die Kriterien der KK zur Anerkennung ändern sich (leider) regelmässig und setzen u.a. eine bestimmte Grundberufsausbildung voraus, derzeit eine pädagogische. Das ist recht verwirrend, denn so werden z.B. Ärzte und Heilpraktiker/innen nicht mehr anerkannt, die vor einigen Jahren noch anerkannt waren.
Deshalb ist die Krankenkassenanerkennung an sich kein Kriterium für eine/n guten Qigong-Übungsleiter/in und eine gute Ausbildung.

- "Muß ich alles zu Beginn der Ausbildung zahlen?"

Müssen Sie nicht. Die Semiargebühren werden bei Überweisung spätestens 3 Tage vor dem jeweiligen Ausbildungswochenende fällig, oder aber werden in bar zum jeweiligen Seminarsbeginn entrichtet.

- "Wieviel Zeit muß ich neben den Wochenenden an Studienzeit rechnen?"

Wenn Sie die Ausbildung wirklich auskosten wollen, empfehlen wir Ihnen, mindestens 5 Stunden wöchentlich für Ihre Qigong-Ausbildung einzukalkulieren, die Sie zum Wiederholen, Vertiefen und zur Lektüre benötigen.

- "Ich bin weder Mediziner/in, noch Therapeutin und Vorkenntnisse habe ich auch keine. Kann ich trotzdem teilnehmen?"

Die Frage ist natürlich, in wie weit es Sinn macht, sich zu einer kompletten Grundausbildung in einer fernöstlichen Kunst anzumelden, in welcher man/frau aber noch keinerlei Vorkenntnisse hat. Schließlich entscheiden Sie sich zu einem 2,5 -3 Jahre-Studium, welches zudem auch mit einigen Kosten verbunden ist.
Ist Ihnen die Anerkennung von den Krankenkassen wichtig, dann ist Ihre persönliche berufliche Ausgangsqualifikation natürlich mitentscheidend.
Wichtig ist uns primär, dass Sie bereit sind, sich auf einen mehrjährigen Lernprozess einzulassen, welcher Offenheit für und Interesse an Qigong und fernöstliche Heilslehren erfordert.
So finden Sie in unseren laufenden Ausbildungsgruppen die verschiedensten Qigong-Freunde, vom praktizierenden Arzt über die Physiotherapeutin bis hin zum Qigong-Liebhaber, der an keinem Zertifikat interessiert ist, sondern primär seine eigene Qigong-Praxis vertiefen will.

- "Man lernt bei Ihnen viele Stile innerhalb von drei Jahren. Kann man die wirklich in so kurzer Zeit lernen?"

Innerhalb der Kursleiter/innen-Ausbildung lernen Sie verschiedene Stile, an denen Sie viele Jahre Ihre Freude und reichlich Stoff zum Vertiefen haben werden.
Zur Prüfung werden zwei selbstgewählte Ausdrucksformen des Dong-Gong (Qigong in Bewegung) vertieft und geprüft, während in den anderen Stilen die nötigen Grundkenntnisse vorhanden sind.